Über uns

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Historie

Die Geschichte unseres Verbandes

Der Landesverband Bayern der deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V. wurde 1972 in Bad Steben gegründet. Der Heimatfreund Georg Keimel vom Spessartbund e.V. und Alfred Dick, Bayerischer Staatsminister für Umweltfragen von 1977 bis 1990, trugen maßgeblich zum Aufbau des Landesverbandes bei. Der Landesverband agierte von Anfang an eigenständig in der Organisation der Mitgliedsvereine auf Landesebene und schloß in seiner Geschichte wichtige Grundlagenverträge mit der Regierung des Freistaats Bayern, mit Behörden und anderen bayerischen Organisationen. Zugleich war und ist der Wanderverband Bayern Vermittler der auf Bundesebene entwickelten Programme. Ein Beispiel ist die Zertifizierung von Natur- und Landschaftsführern: Sie wurde vom Deutschen Wanderverband mit dem Bund der Akademien für Natur- und Umweltschutz (BANU) ausgehandelt. Dabei wurde ein Grundlagenvertrag abgeschlossen, dessen konkrete Umsetzung auf Landesebene erfolgt – in Bayern durch den Vertrag zwischen dem Landesverband Bayern und der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL).

Historie

Die Wander­bewegung

Die Wanderbewegung ist eine Soziale Bewegung zur Förderung des Wanderns als Sportart und als Möglichkeit, die Natur zu erleben. Ihre Wurzeln liegen in der Romantik. Das Interesse an der Natur und der Bewegung im Freien stieg mit der zunehmenden Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Durch den Ausbau des Eisenbahnnetzes wurde es möglich, aufs Land zu reisen und Freizeit in der Sommerfrische zu verbringen. Anfangs profitierte davon das Bürgertum, später auch die Arbeiterschaft. Es entstanden die ersten Wandervereine: 1864 der Schwarzwaldverein (damals Badischer Schwarzwaldverein), 1868 der Taunusklub Stammklub (damals „Bund der Feldbergläufer“), 1874 der Wander- und Lennebergverein „Rheingold“ Mainz und 1869 der Deutsche Alpenverein. Als fünfter deutscher und erster bayerischer Wanderverein wurde 1876 der Frankenwaldverein gegründet. Noch im selben Jahr wurde ein zweiter bayerischer Wanderverein gegründet – der Rhönklub. Die Arbeit der Wandervereine umfasste von Anfang an das Anlegen und Auszeichnen von Wanderwegen sowie das Errichten von Schutzhütten und Wanderheimen. Bereits früh beschäftigte man sich mit Naturschutzfragen.

Historie

Der deutsche Wanderverband

Georg Haus vom Taunusklub Stammklub bemühte sich seit 1879 um einen zentralen Touristen-Verband. Im Jahr 1882 kam es auf Initiative von Georg Haus zur „Einberufung eines Committees“. Dieser „provisorische Zentral-Ausschuss“ erarbeitete einen Satzungsentwurf. Auf der konstituierenden Sitzung am 14. Mai 1883 in Fulda wurde der Verband Deutscher Touristenvereine gegründet – der heutige Deutsche Wanderverband. Zum Zeitpunkt der Gründung gehörten dem Verband 15 Wandervereine mit über 11.000 Mitgliedern an. Bereits drei Jahre später waren 22 Vereine mit 21.200 Mitgliedern im Verband organisiert.

Historie

Identität vs. Föderalismus

Bei ihrer Gründung nahmen die Wandervereine meist keine Rücksicht auf politische oder Verwaltungsgrenzen. Sie formierten sich in historisch gewachsenen und natürlich definierten Landschaften: dem Bayerischen Wald, dem Fichtelgebirge, der Rhön, dem Spessart, usw. Davon profitieren sie bis heute: Die Wandervereine sind oft die einzigen großen Organisationen, die in den durch Verwaltungsakte zerschnittenen Landschaften als übergreifende Struktur die regionale Identität bewahren und fördern. Bei der grenzüberschreitenden Entwicklung der Landschaften spielen die Wandervereine daher eine wichtige Rolle. In Regionen, die mit schwerwiegenden Problemen der wirtschaftlichen, sozialen, demographischen und infrastrukturellen Entwicklung konfrontiert sind, sorgen die Wandervereine für Ausgleich und Stabilität. Die zunehmende Föderalisierung Deutschlands in den 1970er Jahren machte Landesverbände innerhalb des Deutschen Wanderverbands notwendig. Beispielsweise ist der Zugang zu vielen Fördermitteln an Vereinsaktivitäten auf Landesebene gebunden. Sie können weder von regionalen Vereinen noch auf Bundesebene in Anspruch genommen werden. Auch die Arbeitsgebiete Kultur und Naturschutz sind weitestgehend auf Landesebene angesiedelt. Die Verwaltung der Staatsforsten, in deren Gebieten viele Wanderwege verlaufen, ist ausschließlich Ländersache.

Satzung

Unsere Satzung

Die Satzung des Verbandes regelt alle wichtigen Rechte, Pflichten und Beziehungen innerhalb des Verbandslebens, bestimmt die Vertretung nach außen sowie – ganz wichtig – die Ziele und Richtlinien, denen der Verband verpflichtet ist.